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Barrierefreiheit
Für Internetseiten die von einem Träger öffentlicher Gewalt veröffentlicht werden gilt die BITV-NRW. Die BITV-NRW fordert das kein Benutzer der Internetseite ausgeschlossen wird. Das heißt die Seite muss von jedem Besucher bedienbar und verständlich sein.
Mit der eGovernment-Suite ist es möglich barrirefreie internetseiten zu veröffentlichen. Ausschlaggebend für die Barrierefreiheit ist zwar zu einem Teil die Technik, jedoch hat der Redakteur eine größere Verantwortung für die Umsetzung der Barrierefreiheit in den Inhaltsseiten. Inhaltsseiten müssen strukturiert werden, Sätze einfach aufgebaut werden und Bilder müssen beschrieben werden.
Einige Themen rund um die barrierefreie Gestaltung werden auf den folgenden Seiten aufgegriffen und beschrieben.
externe Links zum Thema Barrierefreies Internet
Letzte Änderung: 02.03.2016 | 11:23 Uhr